Von verspielten kleinen Wuseln bis zu älteren Frettchen – wir helfen jedem Tier, ein sicheres und liebevolles Zuhause zu finden. Dabei unterstützen wir Halter, Interessierte und Tierheime mit Rat, Tat und viel Herz.

Fundtiere und der richtige Umgang damit

Fundtiere sind unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt zu melden oder an das zuständige Tierheim zu übergeben. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer ein Fundtier einfach behält, nicht meldet oder an andere Privatpersonen weitergibt, begeht eine sogenannte Fundunterschlagung, die strafbar ist.

Der erste Schritt nach dem Fund eines Tieres ist daher immer die Meldung beim zuständigen Fundamt. Dort erhalten Sie Informationen über die notwendigen weiteren Schritte. Bitte informieren Sie sich auch über die Rechtslage in Ihrer Kommune, insbesondere zur Kostenübernahme bei Fundtieren. Nach einem Urteil aus dem Jahr 2018 sind Gemeinden nicht verpflichtet, die Kosten des Finders oder eines Tierheims zu übernehmen, sofern diese nicht vorab durch das Ordnungsamt genehmigt wurden. Das bedeutet, dass unter Umständen Kosten für tierärztliche Versorgung und Verpflegung selbst getragen werden müssen. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich ratsam, Fundtiere direkt dem zuständigen Tierheim zu übergeben.

Zusätzlich ist es sinnvoll, den örtlichen Tierschutzverein oder das Tierheim über den Fund zu informieren, da sich Tierhalter bei vermissten Tieren häufig zuerst an diese Stellen wenden. Idealerweise melden Sie das Tier auch bei Tierregistrierstellen wie TASSO oder FINDEFIX. Ebenso können Aushänge, Beiträge in sozialen Medien sowie Inserate in Zeitungen oder Online-Kleinanzeigen bei der Suche nach dem Besitzer helfen. Bei einer Abgabe an ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation werden alle offiziell notwendigen Schritte in der Regel durch diese übernommen.